Interessenkonflikte

Februar 13, 2024

Herr Keck ist Projektleiter des Gartenbauunternehmens, das einen Großteil, wenn nicht den größten Teil der Garten- und Landschaftsbauprojekte im Rahmen der Landesgartenschau umsetzt. Gleichzeitig ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Landesgartenschaugesellschaft. Allein die Erwähnung dessen ruft bei Stephan Keck größtmögliche Empörung hervor. Dadurch dass er nicht im Auftragsvergabegremium der Gesellschaft sitze, habe die Gemeinde die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit ihr keine Nachteile aus den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Herrn Keck entstünden, heißt es.

Es bringt herzlich wenig, auf räumliche Trennungen und sogenannte „chinese walls“ in der Finanzwirtschaft hinzuweisen. Auch das Zitieren aus Regelwerken stößt nicht auf Verständnis. Z.B. steht im Code of Conduct der Lufthansa Group: „Wir vermeiden daher Situationen, die einen Interessenkonflikt oder den Anschein eines Interessenkonflikts nahe legen könnten.“

Die Süddeutsche Zeitung schreibt im Artikel über die Podiumsdiskussion:

Darauf angesprochen, ob seine Tätigkeit beim Landschaftsbau-Unternehmen May, das Aufträge für die Landesgartenschau ausführt, zu einem Interessenkonflikt führen könnte, verweist Keck auf eine rechtliche Prüfung vor seiner Berufung in den Aufsichtsrat. Wenn jemand Zweifel habe, solle er Anzeige erstatten. „Dazu fordere ich ausdrücklich auf“, so Keck. „Das habe ich nicht nötig, das hat auch meine Firma nicht nötig.“